Ad hoc-Meldung: ABSICHTSVEREINBARUNGEN (LETTERS OF INTENT) FÜR KAPITALERHÖHUNG BZW ZEICHNUNG VON AKTIEN AN DER AUTOBANK AG UNTERZEICHNET
Zwei mögliche strategische Investoren haben heute in einer mit der Autobank Aktiengesellschaft und deren Hauptaktionären geschlossenen und der Vertraulichkeit unterliegenden Absichtsvereinbarungen („Letters of Intent“) ihre Bereitschaft bekundet, in einem ersten Schritt im Jahre 2020 und 2021 neue Aktien an der Autobank Aktiengesellschaft zu erwerben. Die Aktien sollen im Zuge von Barkapitalerhöhungen (genehmigtes Kapital) unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre neu begeben werden. Nach Abschluss der Kapitalerhöhungen würde die CET1 Eigenmittelquote von Autobank Aktiengesellschaft erhöht werden. Die Ermächtigung für ein neues genehmigtes Kapital (von bis zu 50% des Grundkapitals) soll dem Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Autobank Aktiengesellschaft in der am 30.11.2020 stattfindenden Hauptversammlung erteilt werden. Entsprechende Beschlussanträge werden in der Einladung zur Hauptversammlung fristgerecht veröffentlicht werden.
Bei den möglichen strategischen Investoren handelt es sich einerseits um ein Finanzinstitut, das aufgrund seiner Geschäftstätigkeit und starken Verankerung im Heimatmarkt die strategische Neuausrichtung der Autobank Aktiengesellschaft unterstützen würde. Der andere mögliche strategische Investor ist ein Unternehmen, welches durch einen Einstieg neben einer Stärkung der Kapitalbasis auch das Produktportfolio der Autobank Aktiengesellschaft weiter verstärken würde.
Der Abschluss einer Transaktion steht unter anderem unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden Due Diligence, der Durchführung einer abschließenden Bewertung und der Einigung über die Vertragsdokumentation sowie entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen der beteiligten Unternehmen. Die Durchführung der Transaktion bedarf zudem aufsichtsbehördlicher Bewilligungen (wie beispielsweise Eigentümerkontrollverfahren).