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AD HOC-MELDUNG: Änderung zu möglichem Investorenkreis für die Zeichnung von Aktien und Kapitalerhöhung der Autobank Aktiengesellschaft

Mit ad-hoc Mitteilung vom 06. Oktober 2020 hat die Autobank Aktiengesellschaft bekannt gegeben, dass zwei mögliche strategische Investoren mit der Autobank Aktiengesellschaft und deren Hauptaktionären Absichtsvereinbarungen (Letters of Intent) für den Erwerb von Aktien im Zuge von Barkapitalerhöhungen abgeschlossen haben. Autobank Aktiengesellschaft ist heute von einem der beiden möglichen Investoren informiert worden, dass dieser den Prozess für den Erwerb einer Beteiligung nicht mehr weiterverfolgt.

 

Autobank Aktiengesellschaft wird den Prozess mit dem ersten strategischen Investor fortführen. Bei diesem handelt es sich, wie bekanntgegeben, um ein Finanzinstitut, das aufgrund seiner Geschäftstätigkeit und starken Verankerung im Heimmarkt die strategische Neuausrichtung der Autobank Aktiengesellschaft unterstützen würde. Von Seiten der Autobank Aktiengesellschaft wird auch geprüft, ob zusätzlich weitere Investoren angesprochen werden.

 

Die Beschlussfassungen zur Ermächtigung für ein neues genehmigtes Kapital zur Kapitalerhöhung (von bis zu 50% des Grundkapitals) soll wie geplant in der am 30.11.2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung erfolgen.

 

Der Abschluss einer Transaktion steht unter anderem unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden Due Diligence, der Durchführung einer abschließenden Bewertung und der Einigung über die Vertragsdokumentation sowie entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen der beteiligten Unternehmen. Die Durchführung der Transaktion bedarf zudem aufsichtsbehördlicher Bewilligungen (wie beispielsweise Eigentümerkontrollverfahren).