Ad hoc-Meldung: Sacheinlage von Nachrangkapital
Unter Bezugnahme auf die ad-hoc-Meldung der Autobank AG vom 17.10.2016, wonach der Vorstand beschlossen hatte, das Grundkapital durch Sacheinlage von nachrangigen Verbindlichkeiten um weitere EUR 300.000,-, ebenso unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre, somit um weitere 2,33 % des Grundkapitals zu erhöhen, gibt die Autobank AG nunmehr bekannt, dass die diesbezüglichen Sacheinlage und Einbringungsverträge vollständig unterfertigt wurden und das Aktienkapital somit vollständig platziert werden konnte.
Darüber hinaus wurden nunmehr weitere derartige Einbringungen, verbunden mit einer Erhöhung des Nominalkapitals im korrespondierenden Umfang, über EUR 500.000,- rechtsverbindlich unterfertigt.
Insgesamt haben somit 4 Investoren ihre jeweiligen Forderungen über Nachrangdarlehen gegenüber der Autobank AG in Höhe von EUR 800.000,- in die Autobank AG eingebracht. Die Nachrangverbindlichkeiten werden durch diesen gesellschaftsrechtlichen Akt in Aktienkapital der Autobank AG gewandelt. Als Gegenleistung für die Einbringung erhalten die Investoren somit 800.000 neu ausgegebene Inhaberaktien der Autobank AG zum Ausgabepreis von jeweils 1,- EUR.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Betrag die mit ad-hoc-Meldung der Autobank AG vom 17.10.2016 vom Vorstand beschlossene Ausgabe von Inhaberaktien bereits beinhaltet.
Das Grundkapital der Autobank AG wird sich durch diesen Vorgang um EUR 800.000,- erhöhen. Die Wirksamkeit steht jedoch unter der Bedingung der Eintragung durch das zuständige Firmenbuch, die der Vorstand für Jänner 2017 erwartet.
Vorbehaltlich der Bewilligung durch die FMA wird sich durch diesen gesellschaftsrechtlichen Vorgang auch das harte Kernkapital der Autobank AG um den absoluten Betrag von EUR 800.000,- erhöhen.