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Ad Hoc-Meldung: Vorstand beschließt Kapitalerhöung

Der Vorstand der Autobank Aktiengesellschaft hat am heutigen Tag beschlossen, von der Ermächtigung gemäß § 169 AktG laut Hauptversammlungsbeschluss vom 11.5.2016, derzufolge das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 5.438.742 erhöht werden kann, teilweise Gebrauch zu machen. Dementsprechend wurde beschlossen, das Grundkapital durch Bareinlage um EUR 690.000,- zuzüglich eines Agios in Höhe von 50%, somit in Höhe von 345.000,-, unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre, somit um 5,35 % des Grundkapitals zu erhöhen. Ein entsprechender Bericht über den Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre wird zeitnah in der Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Die Zeichnung der gesamten Kapitalerhöhung wurde durch einen langfristig orientierten Finanzinvestor in Aussicht gestellt.

Des Weiteren hat der Vorstand beschlossen, das Grundkapital auf Basis des oben genannten Ermächtigungsbeschlusses durch Sacheinlage einer nachrangigen Verbindlichkeit um weitere EUR 300.000,-, ebenso unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre, somit um weitere 2,33 % des Grundkapitals zu erhöhen.

Der - vorbehaltlich der Zustimmung der FMA - zur Gänze dem harten Kernkapital zurechenbare Eigenmittelzufluss würde demzufolge insgesamt EUR 1.335.000,- betragen. Die Kapitalerhöhung steht unter der Bedingung der Zustimmung durch den Aufsichtsrat und der Zeichnung durch die Investoren.