AD-HOC MELDUNG: Vorstand der Autobank beschließt Änderung der Bilanzierungsgrundsätze zum 31.12.2020 und weitere Abwicklungsschritte
Aufgrund der im Jänner 2021 beschlossenen Abwicklung der Bankgeschäfte hat der Vorstand der Autobank Aktiengesellschaft heute entschieden, die Bilanzierung zum 31.12.2020 unter Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung vorzunehmen. Damit gehen Vorsorgen und Wertberichtigungen bei den Vermögenswerten der Bank in Höhe von EUR 3,2 Mio. einher.
Aus heutiger Sicht weist die Autobank einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 9,7 Mio. zum 31.12.2020 aus.
Insbesondere aufgrund der im Zuge der derzeit laufenden Bilanzerstellung erforderlichen zusätzlichen Vorsorgen kommt es zum 31.12.2020 zu einer Unterschreitung der vorgeschriebenen regulatorischen harten Kernkapitalquote, der Kernkapitalquote sowie zum Absinken des bilanziellen Eigenkapitals der Autobank Aktiengesellschaft unter den Betrag von EUR 5 Mio., wobei auf die Möglichkeit einer derartigen Unterschreitung regulatorischer Mindesterfordernisse bereits in der ad hoc Mitteilung vom 29.01.2021 hingewiesen und diese im Zuge des Abbaus auch antizipiert wurde.